1 Treffer in 1 Gerichtsentscheidung und 0 Vorschriften
VG Ansbach: Erfolgloser Eilantrag gegen Abschiebungsandrohung nach Polen, Zuständigkeit Polens nach Art. 12 Abs. 4, Abs. 1 Dublin III-VO, Keine systemischen Mängel des polnischen Asylsystems, Puchbacks an der Grenze Belarus-Polen sowie Aussetzung des Asylrechts für über Belarus, nach Polen einreisende Asylbewerber betreffen Dublin-Rückkehrer nicht, jedenfalls wenn Polen deren Aufnahme nach den jüngsten Verschärfungen im Asylrecht zugesagt hat; zudem Ausnahmeregelung für belarussischer Staatsbürger
Beschluss vom 19.01.2026 – AN 18 S 26.50000